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11.04 Privatrecht
Einfuehrung und grundlegende Begriffe des Privatrechts
Frage oder Begriff | Antwort oder Definition |
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Rechtsobjekte | Gegenstände des Rechts |
Rechtssubjekte | Träger von Rechten und Pflichten |
Einteilung der Rechtsobjekte | körperliche (Sachen) und nicht körperliche (Rechte) Gegenstände |
Wer ist eine natürliche Person? | alle Menschen |
Wann ist man eine natürliche Person? | von der Geburt bis zum Tod |
Beispiele für juristische Personen des privaten Rechts | e. V., AG, GmbH, eG |
Beispiele für juristische Personen des öffentlichen Rechts | Gebieteskörperschaften, IHK, Handwerkskammer, Universitäten, öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten |
Geschäftsunfähig sind ... | alle Personen unter 7 Jahren. |
Beschränkt geschäftsfähig sind ... | alle Personen im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. |
Voll geschäftsfähig sind ... | aller Personen ab 18 Jahren. |
Geschäftsunfähig sind - abgesehen vom Alter - | Personen mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Geistesstörung. |
Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen sind ... | nichtig / ungültig. |
Rechtsgeschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen sind ... | schwebend unwirksam. |
Rechtsgeschäfte von voll Geschäftsfähigen sind ... | vollgültig / wirksam. |
Gültige Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen (Ausnahme) | Botengang |
Gültige Rechtsgeschäfte von beschrönkt Geschäftsfähigen (5 Ausnahmen) | im Vorfeld genehmigt, mit eigenen Mitteln bewirkt, im Rahmen eines erlaubten Arbeitsverhältnisses, im Rahmen einer Selbstständigkeit, RG mit ausschließlich rechtlichem Vorteil |
Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte | Testament, Auslobung, Kündigung, Anfechtung |
Beispiele für zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte | Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag |
Willenserklärung mit Hilfe von Sprache oder Schrift | ausdrückliche Willenserklärung |
Willenserklärung aus einem Handeln abzulesen | konkludentes Willenerklärung |
Willenerkläring ohne Äußerung oder Handeln | Nichthandeln / Schweigen |